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   BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65   

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BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65 (https://dejure.org/1969,273)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1969 - IV C 236.65 (https://dejure.org/1969,273)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1969 - IV C 236.65 (https://dejure.org/1969,273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Bauland; Besitz; Besitzeinweisung; Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung; Verfahrenshilfe für Notfälle; Voraussetzungen; Vorläufige Besitzeinweisung; Werterhöhung; Werterhöhung, nachträgliche; Wertsteigerung; Widerspruch; Zeitpunkt; Zeitpunkt der ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.06.1959 - I CB 27.58
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65
    Dem stehe die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - (BVerwGE 8, 343) nicht entgegen, denn dort sei eine vorläufige Besitzeinweisung nicht erfolgt.

    Die Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stimmt als Vertreter der öffentlichen Interessen den Ausführungen des Urteils und der Beklagten zu und meint, eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 8, 343 liege nicht vor, da dort ein außerbayerischer Sachverhalt gegeben gewesen sei.

    Diese Frage kann hier auch nicht dahingestellt bleiben, weil der erkennende Senat an der mit BVerwGE 2, 154 eingeleiteten und trotz der im Schrifttum hervorgetretenen Kritik wiederholt bestätigten (BVerwGE 4, 191; 8, 343 [BVerwG 09.06.1959 - I C 6/58]sowie u.a. Beschlüsse vom 21. Dezember 1965 - BVerwG IV B 186.65 - und vom 15. April 1966 - BVerwG IV B 193.65 -) Rechtsprechung zur Bewertung von Bauland nach nochmaliger Überprüfung festhält.

    In diesem Zeitpunkt muß daher die Gleichwertigkeit von Einlage und Zuteilung bestehen, wie das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - (BVerwGE 8, 343) und vom 3. Juni 1966 - BVerwG IV C 7.66 - (RdL 1966, 268) entschieden hat.

    In den beiden dort entschiedenen Fällen war allerdings eine vorläufige Besitzeinweisung nicht vorangegangen, und in BVerwGE 8, 343, hat der damals zuständige.

    Das angefochtene Urteil war daher aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen, weil diese - von ihrem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig - keine tatsächlichen Feststellungen darüber getroffen hat, ob und seit wann der Baulandcharakter der fraglichen Flurstücke in ihrem Verkehrswert, zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwGE 8, 343 [344]).

  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 78.65

    Inhalt der Abfindungsbeschwerde nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65
    Schließlich steht diese Ermessensentscheidung des Flurbereinigungsgerichts auch nicht im Widerspruch zu dem Urteil des erkennenden Senats vom 7. Mai 1965 - BVerwG IV C 78.65 - (BVerwGE 21, 93 ff.).
  • BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65
    Diese Frage kann hier auch nicht dahingestellt bleiben, weil der erkennende Senat an der mit BVerwGE 2, 154 eingeleiteten und trotz der im Schrifttum hervorgetretenen Kritik wiederholt bestätigten (BVerwGE 4, 191; 8, 343 [BVerwG 09.06.1959 - I C 6/58]sowie u.a. Beschlüsse vom 21. Dezember 1965 - BVerwG IV B 186.65 - und vom 15. April 1966 - BVerwG IV B 193.65 -) Rechtsprechung zur Bewertung von Bauland nach nochmaliger Überprüfung festhält.
  • BVerwG, 21.06.1955 - I C 173.54

    Einwendungen gegen die Bewertung eines Obsthofes im Umlegungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65
    Diese Frage kann hier auch nicht dahingestellt bleiben, weil der erkennende Senat an der mit BVerwGE 2, 154 eingeleiteten und trotz der im Schrifttum hervorgetretenen Kritik wiederholt bestätigten (BVerwGE 4, 191; 8, 343 [BVerwG 09.06.1959 - I C 6/58]sowie u.a. Beschlüsse vom 21. Dezember 1965 - BVerwG IV B 186.65 - und vom 15. April 1966 - BVerwG IV B 193.65 -) Rechtsprechung zur Bewertung von Bauland nach nochmaliger Überprüfung festhält.
  • BVerwG, 24.06.1959 - I B 23.59

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wertgleichheit einer

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65
    I. Senat in dem nicht veröffentlichten Beschluß vom 24. Juni 1959 - BVerwG I B 23.59 - (vgl. Sammlung "Flurbereinigungsrechtliche Entscheidungen" herausgegeben vom Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten, § 144 FlurbG Seite 7-8) bereits dahin entschieden, daß die vorläufige Besitzeinweisung die in § 68 RUO bestimmten Rechtsfolgen des Rechtswechsels nicht auslöse.
  • BVerwG, 21.12.1965 - IV B 186.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßgeblicher Zeitpunkt für

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65
    Diese Frage kann hier auch nicht dahingestellt bleiben, weil der erkennende Senat an der mit BVerwGE 2, 154 eingeleiteten und trotz der im Schrifttum hervorgetretenen Kritik wiederholt bestätigten (BVerwGE 4, 191; 8, 343 [BVerwG 09.06.1959 - I C 6/58]sowie u.a. Beschlüsse vom 21. Dezember 1965 - BVerwG IV B 186.65 - und vom 15. April 1966 - BVerwG IV B 193.65 -) Rechtsprechung zur Bewertung von Bauland nach nochmaliger Überprüfung festhält.
  • BVerwG, 15.04.1966 - IV B 193.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wertgleichheit einer

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65
    Diese Frage kann hier auch nicht dahingestellt bleiben, weil der erkennende Senat an der mit BVerwGE 2, 154 eingeleiteten und trotz der im Schrifttum hervorgetretenen Kritik wiederholt bestätigten (BVerwGE 4, 191; 8, 343 [BVerwG 09.06.1959 - I C 6/58]sowie u.a. Beschlüsse vom 21. Dezember 1965 - BVerwG IV B 186.65 - und vom 15. April 1966 - BVerwG IV B 193.65 -) Rechtsprechung zur Bewertung von Bauland nach nochmaliger Überprüfung festhält.
  • BVerwG, 03.06.1966 - IV C 7.66
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65
    In diesem Zeitpunkt muß daher die Gleichwertigkeit von Einlage und Zuteilung bestehen, wie das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - (BVerwGE 8, 343) und vom 3. Juni 1966 - BVerwG IV C 7.66 - (RdL 1966, 268) entschieden hat.
  • BVerwG, 03.11.2006 - 10 B 19.06

    Flurbereinigung; Planfeststellungsbeschluss; Wege- und Gewässerplan; Beurteilung

    Deshalb ist es kein Widerspruch zu dem oben wiedergegebenen Grundsatz, dass es für die Beurteilung der Wertgleichheit von Abfindung und Einlage, wenn der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung eine vorläufige Besitzeinweisung vorangegangen ist, derjenige Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem der Rechtswechsel eingetreten ist (vgl. Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG 4 C 236.65 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 17 S. 5 f.), während im Übrigen, wenn weder eine vorläufige Besitzeinweisung noch eine (vorzeitige) Ausführungsanordnung ergangen sind, in flurbereinigungsrechtlichen Abfindungsstreitigkeiten für die gerichtliche Prüfung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Flurbereinigungsgericht maßgebend ist (vgl. Beschluss vom 1. Juli 1991 - BVerwG 5 B 59.91 - Buchholz 424.01 § 144 FlurbG Nr. 15 S. 5 f.; vgl. auch Schwantag, in: Seehusen/Schwede, FlurbG, 7. Aufl. 1997, § 44 Rn. 20).
  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 29.66

    Gewährung von Nachsicht hinsichtlich einer anderweitigen Abfindung in Land im

    Bestätigung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung über die Berücksichtigung der "Baulandqualität" eines Einlagegrundstücks (vgl. BVerwG IV C 236.65).

    In materieller Hinsicht konnte das angefochtene Urteil indessen keinen Bestand haben, denn es kommt, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom gleichen Tage in der Sache BVerwG IV C 236.65 nach eingehender Überprüfung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im einzelnen dargelegt hat, einmal durchaus darauf an, ob der Teil des früheren Feuergalgenackers der Klägerin "Baulandqualität" hat, weil nach § 44 Abs. 2 FlurbG alle Umstände zu berücksichtigen sind, die auf den Ertrag, die Benutzung und Verwertung der Grundstücke wesentliehen Einfluß haben.

    Im übrigen aber hat der erkennende Senat in dem bereits erwähnten Urteil BVerwG IV C 236.65, auf dessen Gründe hiermit zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug genommen wird, eingehend dargelegt, daß auch unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in Bayern maßgebend für die Beurteilung der Wertgleichheit von Einlage und Abfindung der Zeitpunkt ist, in dem die rechtliche Wirkung der Flurbereinigung, d.h. der Rechtswechsel, eingetreten ist; dieser tritt nicht ein durch die vorläufige Besitzeinweisung, sondern durch die Ausführungsanordnung.

  • BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74

    Werterhöhungen von Grundstücken - Maßnahmen der Flurbereinigung - Abfindung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar wiederholt entschieden, daß die Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Zeitpunkt des Eintritts der rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung gegeben sein muß (vgl. u.a. BVerwGE 8, 343; Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG IV C 7.66 - [RdL 1966, 268]; Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - [Buchholz 424.01 § 44 Nr. 17 und § 134 Nr. 4 = RdL 1970, 20]).

    Sie beruhen auf der Erwägung, daß bis zum Eintritt des Rechtswechsels der Eigentümer über sein Altgrundstück frei verfügen kann, so daß ihm, soll die Flurbereinigung nicht zu Ergebnissen führen, die mit Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar wären, auch etwaige Wertsteigerungen bei der Ermittlung des Abfindungsanspruchs zugute kommen müssen (vgl. hierzu Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 15.03.1973 - V C 8.72

    Rechtsmittel

    In seinen Urteilen vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - (Buchholz 424.01 § 44 Nr. 17 und § 134 Nr. 4 = RdL 1970, 20) und BVerwG IV C 29.66 - hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß auch unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in Bayern, wo sich die Praxis entwickelt hat, nach Aufstellung des Neuverteilungsplans zunächst die vorläufige Besitzeinweisung anzuordnen und dann erst den Flurbereinigungsplan im übrigen bekanntzugeben, der für die Beurteilung der Wertgleichheit zwischen Einlage und Abfindung maßgebende Zeitpunkt derjenige ist, in welchem die rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung eintreten.
  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 56.73

    Klage gegen eine in einem Zusammenlegungsplan ausgewiesene Abfindung

    Andererseits hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß die Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Zeitpunkt des Eintritts der rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung gegeben sein muß (vgl. u.a. Urteile vom 9* Juni 1959 [BVerwGE 8, 343]; vom 3. Juni 1966 - BVerwG IV C 7.66 - [RdL 1966, 268]; vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - [Buchholz 424.01 § 44 Nr. 17 und § 134 Nr. 4 = RdL 1970, 20]).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91

    Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich einer

    Auch von den Ausführungen im vorbezeichneten Senatsurteil, die die Frage einer Berücksichtigung von nach Bekanntmachung der Wertermittlungsergebnisse eingetretenen Wertveränderungen behandeln (BVerwGE 82, 313 [BVerwG 19.09.1989 - 5 C 3/87]), weicht das Urteil des Flurbereinigungsgerichts nicht ab; das gleiche gilt hinsichtlich der in der Beschwerde weiter angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1969 - BVerwG 4 C 236.65 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 17 = RdL 1970, 20), vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 56.73 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 29 = RdL 1975, 128) und vom 17. April 1975 - BVerwG 5 C 38.74 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 32 = RdL 1975, 242).
  • BVerwG, 15.03.1973 - V C 4.72

    Beeinträchtigung einer gleichwertigen Abfindung im Flurbereinigungsrecht durch

    Dieser für den Eintritt des neuen Rechtszustandes festgelegte Zeitpunkt ist auch bei der vorzeitigen Ausführungsanordnung entscheidend (Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - [RdL 1970, 20]).
  • BVerwG, 22.09.1978 - 5 CB 58.76

    Schätzwertfeststellung von Flurstücken bei Flurbereinigung - Ablehnungsgesuch

    Unter Verweis auf die am selben Tag ergangene Entscheidung in dem Verfahren BVerwG 4 C 236.65 (RdL 1970, 20) hat das Bundesverwaltungsgericht dort ausgeführt, daß die nach der Schätzwertfeststellung, jedoch noch vor der vorzeitigen Ausführungsanordnung eingetretene Wertänderung eines Grundstückes durch Erlangung der Baulandqualität im Rahmen von § 134 Abs. 2 und Abs. 3 FlurbG geprüft werden müsse.
  • BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 20.80

    Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Rahmen eines

    Die vom Flurbereinigungsgericht in der angegriffenen Entscheidung vertretene Auffassung, daß für die Beurteilung des vorübergehenden Wertunterschieds zwischen Einlage und Abfindung und des daraus herleitbaren Ausgleichsanspruchs nach § 51 Abs. 1 FlurbG auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der vorläufigen Besitzeinweisung abzustellen sei, steht - entgegen dem Vortrag der Revisionsführer - nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1969 - BVerwG 4 C 236.65 - (RdL 1970, 20).
  • BVerwG, 15.03.1973 - V C 7.72

    Bestandskraft eines Neuverteilungsplanes - Bekanntgabe eines

    In seinen Urteilen vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - (Buchholz 424.01 § 44 Nr. 17 und § 134 Nr. 4 = RdL 1970, 20) und - BVerwG IV C 29.66 - hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß auch unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in Bayern, wo sich die Praxis entwickelt hat, nach Aufstellung des Neuverteilungsplans zunächst die vorläufige Besitzeinweisung anzuordnen, und dann erst den Flurbereinigungsplan im übrigen bekanntzugeben, der für die Beurteilung der Wertgleichheit zwischen Einlage und Abfindung maßgebende Zeitpunkt derjenige ist, in welchem die rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung eintreten.
  • BVerwG, 21.03.1978 - 5 C 57.76

    Vertrauen auf eine Auskunft - Unbebaubarkeit eines Grundstücks aus Rechtsgründen

  • BVerwG, 11.07.1973 - V B 22.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Einbeziehung eines

  • BVerwG, 24.11.1971 - IV C 101.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.03.1985 - 5 B 19.84

    Widerspruch gegen die Grundstückszuteilung durch Teilnehmer an einem

  • BVerwG, 29.03.1974 - V B 67.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Einräumung

  • BVerwG, 24.11.1976 - 5 CB 70.75

    Verwerfung einer Revision - Maßnahmen einer Flurbereinigungsverfahren -

  • BVerwG, 16.11.1973 - V B 72.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.02.1974 - V B 65.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verstoß gegen

  • BVerwG, 11.08.1970 - IV B 85.69

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen des

  • BVerwG, 18.10.1976 - 5 B 2.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung der

  • BVerwG, 25.02.1977 - 5 CB 15.76

    Rechtmäßigkeit eines Flurbereinigungsplans und einer Schätzwertfeststellung -

  • VGH Bayern, 12.03.1987 - 13 A 86.01941
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.1974 - VII 1316/72
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.1973 - 3 C 36/72
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1975 - IX G 3/74
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